Unter bestimmten Bedingungen sind eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen ohne eigenes Büro vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit. Da viele THW-Ortshelfervereinigungen als "gemeinnützig" anerkannt sind ist eine Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren in vielen Fällen möglich. Mehr Infos hier.
Die Landesvereinigung Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks (THW) ist die Dachorganisation der Helfervereinigungen in den Ortsverbänden der Dreiländeranstalt des Technischen Hilfswerks.
Die Mitglieder der THW-Landesvereinigung Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sind die THW-Ortshelfervereinigungen.
Eine Übersicht über die Mitglieder der THW-
Landesvereinigung finden Sie hier.
Gegenüber der Behörde Bundesanstalt THW bildet die Helfervereinigung als Lobbyorganisation ein Korrektiv und Ergänzung für alle Helferinnen und Helfer in ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Sie unterstützt die Arbeit der Bundesanstalt und deren gewählten Helfervertretungen. Sie nimmt zu gesetzlichen und anderen Regelungen, die den Aufgabenbereich des THW betreffen, Stellung und stellt gegebenenfalls Änderungsanträge.
Sie will Freundinnen und Freunde sowie Förderinnen und Förderer für die ehrenamtlichen THW-Kräfte in den Ortsverbänden und auf der Landesebene gewinnen.
Durch Kontakte in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft soll das positive Bild des THW verstärkt werden.
Die Landesvereinigung ist, im Zusammenwirken mit den Landessprecherinnen und Landessprechern, direkte Ansprechpartnerin des Landesbeauftragten. Als Mitglied der THW-Bundesvereinigung wirkt die Landesvereinigung mittelbar auf die politischen Entscheidungen der Legislative und Exekutive ein.
Die Förderung und Unterstützung der THW-Jugend im Landesverband ist mit das wichtigste
Anliegen.
Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Örtlichen Helfervereinigungen im THW-Landesverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt können ordentliche Mitglieder in der Landesvereinigung werden.
Darüber hinaus besteht aber die Möglichkeit, über eine Fördermitgliedschaft die Arbeit der THW-Landesvereinigung und damit die Arbeit der THW-Ortsverbände zu unterstützen und die örtliche Gefahrenabwehr zu stärken. Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen werden - also jeder privat aber auch Firmen oder andere Vereine.
Neben der Möglichkeit einer längerfristigen Mitgliedschaft freuen wir uns auch über kleine oder große Spenden - einmalig oder regelmäßig.
Nutzen Sie dabei den für Sie entstehenden Steuervorteil durch Abschreibung.
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