Fahrer-Rechtsschutz-Versicherung

Optionaler Schutz für Helfervereinigungen durch Haftpflicht-Versicherung

 

Viele örtliche THW-Helfervereinigungen (OHV) besitzen über die THW-Landesvereinigung (LHV) eine Kompaktversicherung.

 

Ein Teil des Dreierpaketes ist eine Kraftfahrer-Rechtsschutz-Versicherung für THW-Helfer als Fahrer von THW-Fahrzeugen.

 

Die Versicherung übernimmt Aufwendungen, damit Fahrer ihre Rechte und Interessen vertreten können.

Die Kraftfahrer-Rechtsschutz-Versicherung bietet

  • Rechtsschutz bei Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten:
    Übernahme der Kosten für die Verteidigung bei verletzten Vorschriften im Straßenverkehr (Strafverfahren und/oder Ordnungswidrigkeiten).
  • Rechtsschutz bei Anspruch auf Schadenersatz:
    Übernahme der Kosten, um einen rechtmäßigen Schadenersatz geltend zu machen.
  • Rechtsschutz bei Verfahren vor Verwaltungsgerichten:
    Übernahme der Kosten für einen Widerspruch im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, wenn der Führerschein abgenommen oder die Fahrerlaubnis eingeschränkt wurde.
  • Geltungsbereich für Fälle in Europa
  • Deckt Kosten bis zu 1 Million Euro 

Berlin, im Februar 2017

 

Vorstand THW Landesvereinigung BEBBST

– Horst Engelhardt -

 

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